In einer modernen Software, wie HAPAK, war die Umstellung der Steuersätze kein Problem. Die Steuerschlüssel der Erlöskonten und der Kostenkonten haben einen Zeitstempel, ab wann ein Steuersatz gilt. Damit ist auch gesichert, dass ab dem 01.01.2021 wieder ein anderer Steuersatz gelten kann. Den HAPAK-Kunden wurde dazu eine Anleitung bzw. ein Service-Programm zur Verfügung gestellt.
Die Probleme zeigten sich erst bei den Teil-/Abschlagsrechnungen, die im Bauhaupt- und Nebengewerk üblich sind.
Wenn die Leistungen vor dem 30.06.2020 erbracht wurden und danach abgerechnet werden oder wenn weitere Leistungen ab dem 01.07.2020 anfallen. Es gelten also verschiedene Steuersätze gemäß dem Leistungsdatum!
Auf Grund von neuen Erkenntnissen von Steuerberatern und der DATEV, wurde das kumulative Absetzen von Teil-/Abschlagsrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen modifiziert. Es wird in diesem Fall kein Steuersatz mehr dargestellt. (wäre ja auch ein Mischsteuersatz). Der Umsatzsteuer- und der Bruttobetrag werden um die Steuerdifferenz korrigiert. Der Dialog für die abzusetzenden Rechnungen ist um die Option „Umsatzsteuer-Differenz ändert Umsatzsteuer- und Bruttowert“ erweitert worden.
Die Darstellung sieht dann wie folgt aus:
In der Rechnungs-Übersicht können die Umsatzsteuer-Differenzen eingeblendet werden und in der Zahlungsübersicht werden die zu erstattenden Umsatzsteuer-Differenzbeträge mit dem noch zu zahlenden Betrag verrechnet.
Durch die Optionen im Dialog der Teil-/Abschlagsrechnungen kann folgendes gesteuert:
Es sollte auf jeden Fall eine Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen.